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ein.stein Bildungswerkstatt Deutschland
Hauptsitz: Passau
Geschäftsinhaber: Stefan Aigner, MBA
Vilshofener Straße 20
D-94034 Passau
Tel. +49 (0) 851 510 10
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Ansprechpartner: Marlene Märkl
Vilshofener Straße 20
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D-80331 München
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Ansprechpartner: Julian Englmeier
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ein.stein Bildungswerkstatt Österreich
Hauptsitz: Schärding (Oberösterreich)
Geschäftsinhaber: Stefan Aigner, MBA
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A-4780 Schärding
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Firmenbuchnummer: 302133p

Niederlassungen Österreich

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Ansprechpartner: Marlene Märkl
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Ansprechpartner: Mag. Bernhard Schuster
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A-4910 Ried im Innkreis
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Tummelplatz 3
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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AGB:

Soweit keine besonderen Absprachen im Unterrichtsvertrag schriftlich getroffen worden sind, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Leistungsumfang

Der Abschluss eines Unterrichtsvertrages berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an einer Unterrichtsstunde in der Ein.Stein Bildungswerkstatt. Eine Unterrichtsstunde für Erwachsenenkurse umfasst 45 min (UE). Eine Unterrichtsstunde für Kinder umfasst 60 Minuten Unterricht in einer Kleingruppe. Die Ein.Stein Bildungswerkstatt ist in der Auswahl und Gestaltung des Lehrinhalts frei. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrstoff oder auf die Verwendung einer bestimmten Soft- und Hardware. Ein.Stein nimmt bei der Gestaltung der Lehrinhalte auf die Erkenntnisse der Pädagogik und Konzentration hinsichtlich der Unterrichtung von Kindern an Computern Rücksicht und bemüht sich um die Gestaltung eines anspruchsvollen, abwechslungsreichen, die Kreativität und Motivation der Schüler besonders fördernden Lehrplans. Ein.Stein ist zur sorgfältigen Auswahl und permanenten Schulung des Lehrpersonals verpflichtet. Eine Garantie für einen Lernfortschritt des einzelnen Schülers übernimmt Ein.Stein nicht.

2. Unterrichtsausfall

Entfällt der Unterricht aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat – etwa infolge einer Krankheit des Schülers -, so ist der Schüler grundsätzlich nicht berechtigt, die ausgefallenen Unterrichtsstunden an einem späteren Termin nachzuholen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn eine langdauernde (über zwei Wochen) und nachweisliche Krankheit vorliegt. Eine Rückerstattung des Entgelts für den ausgefallenen Unterricht ist ausgeschlossen.

3. Ausschluss vom Unterricht

Ein.Stein behält sich vor, einzelne Schüler aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen. Als wichtige Gründe gelten etwa dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Kursteilnehmer oder des Lehrpersonals, mutwillige Zerstörung von Unterrichtsmaterialien etc. Im Falle des Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Vertragspartner zur Entrichtung des gesamten Unterrichtentgeltes für den laufenden Monat verpflichtet.

4. Ausschluss vom Unterricht / Rücktritte und Stornierungen / Zertifikat

Stornierungen oder Rücktritte, die spätestens 8 Tage vor Seminarbeginn schriftlich (Fax, Brief) eintreffen, erfolgen kostenlos. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die halbe Kursgebühr zu entrichten! Bei 75%iger Anwesenheit der Kurstermine erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Ein.Stein behält sich die Absage oder Änderung der Kurse aus organisatorischen Gründen vor. Ein ausgeschriebener Kurs kann in der Regel nur durchgeführt werden, wenn bis zu Beginn des Kurses die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.

5. Zahlung

Anmeldung zu einem Kurs erfolgt jeweils bei Eingang der entsprechenden Kursgebühr(bar oder per Bankeinzug). Sollte eine Rückbuchung von Seiten des Vertragspartners aus vertragsbrüchigen Gründen zustande kommen, werden die Rückbuchungsgebühren dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Unentschuldigte Fehlstunden (Kids) werden angerechnet.

6. Preise

Druckfehler, Preisänderungen und Irrtümer sind uns vorbehalten. Preise und Termine orientieren sich nach individueller Angebotserstellung.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Software und Schulungsunterlagen) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Haftung

Für Schäden, die die Schüler in der Bildungswerkstatt erleiden, haftet Ein.Stein Schäden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Schulungsleitung oder des Lehrpersonals zurückzuführen sind. Ein.Stein haftet nicht für Schäden, die die Teilnehmer auf dem Hin- und Rückweg zum Ein.Stein Schulungsraum erleiden.

9. Unterrichtsmaterialien

Ein.Stein stellt sämtliche für den Unterricht benötigten Materialien den Schülern zur Verfügung. Jede unbefugte Weitergabe von Unterrichtsmaterialien an Dritte durch den Schüler oder Vertragspartner führt zu einer Schadensersatzpflicht des Vertragspartners. Insbesondere Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Der Vertragspartner hat kein Zurückbehaltungsrecht an ihm oder dem Schüler von Ein.Stein überlassenen Materialien.

10. Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Vertragsmonats schriftlich gekündigt werden.

11. Sonstiges / Kinder

Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass der Schüler unmittelbar nach Beendigung des Unterrichts von einem Erziehungsberechtigten oder einer dazu ermächtigten Person vom Ein.Stein Schulungsraum abgeholt wird oder der Erziehungsberechtigte ermächtigt sein(e) Kind(er) selbstständig den Heimweg anzutreten. Besondere Aufwendungen, die durch Aufsicht des Kindes entstehen, weil der/die Schüler(in) nach dem Unterricht nicht rechtzeitig vom Ein.Stein Schulungsraum abgeholt wird – gehen zu Lasten des Vertragspartners. (Anteilige Kosten pro Unterrichtsstunde werden angesetzt).

12. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Passau.