Zum/Zur Beauftragten für Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Dabei ist die Anforderung an die Fachkunde einzelfallabhängig vom jeweiligen Bedarf im Unternehmen. Kriterien sind hierbei insbesondere der Umfang der Datenverarbeitung und der Schutzbedarf der personenbezogenen Daten im Unternehmen.
Course Features
Lectures7
Quizzes0
Students0
AssessmentsYes
Trainingsinhalt
Trainingsinhalt
Trainingsinhalt 0/4
Punkt1.1
Der/Die Datenschutzbeauftragte in der Praxis
Punkt1.2
Datensicherheit und Datenschutz
Punkt1.3
Beschäftigtendaten und Datenschutz
Punkt1.4
Kundendaten und Datenschutz
Voraussetzungen 0/1
Punkt2.1
Es werden keine Voraussetzungen benötigt.
Termine 0/1
Punkt3.1
Werden individuell vereinbart!
Förderungen 0/1
Punkt4.1
Über mögliche Förderungen für die Seminare beraten wir Sie gerne!